Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte (B2B)

OENUM Wines & Spirits e.U.

Stand: Juni 2025


1.    GELTUNGSBEREICH

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von OENUM Wines & Spirits e.U. (nachfolgend „OENUM“), mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse in 1110 Wien, Kaiser-Ebersdorferstrasse 304, im Geschäftsverkehr mit Unternehmern („Geschäftskunden“ oder „Kunden“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2    OENUM behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültige Fassung ist auf gilt für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge, Änderungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Verträge aus. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OENUM hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Mit Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit der jeweils geltenden Fassung der AGB einverstanden. 

1.3    Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei personenbezogenen Bezeichnungen überwiegend die männliche Form verwendet. Gemeint sind jedoch stets alle Geschlechter gleichermaßen. Dies dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und beinhaltet keinerlei Wertung.

2.    VERTRAGSABSCHLUSS

2.1    Die Informationen zu den Produkten von OENUM im Onlineshop, in Preislisten, Newslettern, Druckwerken oder E-Mails stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots. Abbildungen sind Symbolfotos und können von der gelieferten Ware abweichen.

2.2    Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (zB. Auftragsbestätigung) oder durch tatsächliche Lieferung zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform.
2.3    Sämtliche Angebote von OENUM sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Kalkulations-, Druck- und Rechenfehler sind vorbehalten und berechtigen OENUM zur Anpassung bzw. Richtigstellung. Jahrgangswechsel bleiben ausdrücklich vorbehalten, sofern der neue Jahrgang vergleichbarer Qualität ist.

3.    PREISE

3.1    Die ausgewiesenen Preise für Geschäftskunden verstehen sich als Nettopreise in Euro exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, Versandkosten, Verpackung und Versicherung. Preisänderungen aufgrund von Steuererhöhungen, Importabgaben, Änderungen bei Lieferantenpreisen oder Währungsschwankungen bleiben vorbehalten.

3.2    Die von OENUM in Preislisten, Aussendungen, E-Mails oder anderen Formen angebotenen Preise sind immer unverbindlich. Nachbestellungen sind die angebotenen Preise ebenfalls unverbindlich. Bei wesentlichen Kostensteigerungen, insbesondere bei Änderung der Preise durch den Produzenten, ist OENUM zur Preisanpassung berechtigt.

3.3    Bei Lieferungen außerhalb Österreichs können zusätzliche Kosten durch Zölle, Verbrauchsteuern, Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben oder sonstige Abgaben anfallen, die zu einer Änderung der angebotenen Nettopreise führen können. Derartige zusätzlichen Abgaben sind zur Gänze vom Kunden zu tragen. Lieferungen ins Ausland werden von OENUM nur ausgeführt, sofern keine gesetzlichen oder unverhältnismäßigen Hindernisse entgegenstehen.

3.4    Die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren sowie zusätzliche Kosten sind in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

3.5    Von OENUM gewährte Sonderkonditionen (zB. Nachlässe, Rabatte, Skonti, Zahlungsziele, etc) welcher Art auch immer, beziehen sich immer auf den Einzelfall und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Gewährung dieser Nachlässe oder Rabatte. Mündliche Vereinbarungen sind freibleibend und begründen keinen Rechtsanspruch.

4.    EIGENTUMSVORBEHALT

4.1    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Nebenkosten im alleinigen Eigentum von OENUM. Eine Weiterveräußerung der bezogenen Waren ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig. Der Kunde tritt in diesem Fall bereits bei Vertragsschluss alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags zahlungshalber an OENUM ab und hat dies in seinen Geschäftsbüchern zu vermerken.

4.2    Der Kunde verpflichtet sich, seine Käufer bei Vertragsschluss über die Abtretung und wahren Eigentumsverhältnisse zu informieren. OENUM nimmt die Einziehung der Forderung beim Drittschuldner eigenständig vor. Sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen sind auf Nachfrage von OENUM zu übermitteln. Ungeachtet dessen, haftet der Kunde weiterhin für die Forderung.

4.3    Sachen, die im Eigentum von OENUM stehen, sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und der Kunde hat für eine einwandfreie Lagerung unter geeigneten Bedingungen zu sorgen. Schäden an den Produkten sind vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für die Vermietung oder das Verleihen von Sachen an den Kunden. Die Bedingungen unter Punkt 9. gelten sinngemäß.

4.4    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet im Zweifel keinen Rücktritt vom Vertrag.

5.    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & VERZUG

5.1    Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Rechnung und mit einem maximalen Respiro von 3 Werktagen ohne Abzug fällig. Abweichende Konditionen sind schriftlich mit OENUM zu vereinbaren. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist behält sich OENUM das Recht vor, gewährte Rabatte oder sonstige Nachlässe verfallen zu lassen. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen oder sonstige Hinweise auf Überweisungsbelegen sind für OENUM nicht verbindlich.

5.2    Für Kundenaufträge über einem Warenwert von € 5.000, - netto ist eine Anzahlung iHv. 25% zu leisten. Für wesentliche Änderungen oder Erweiterungen einer Bestellung oder Auftrags durch den Kunden, ist OENUM berechtigt, eine zusätzliche, angemessene Bearbeitungspauschale zu verrechnen

5.3    Geschäftskunden von OENUM verpflichten sich eine gültige Rechnungsanschrift, etwaige Adressänderungen sowie UID-Nummer bekanntzugeben. Ohne diese Angaben kann keine Lieferung ausgeführt werden und führt im Zweifel zu einer Stornierung der Bestellung.

5.4    Werden offene Forderung vom Kunden nicht fristgerecht bezahlt oder verschlechtert sich die Bonität des Kunden, können Lieferungen von OENUM ausschließlich gegen Vorkasse erbracht werden.  

5.5    Bei verschuldetem und unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über Basiszinssatz an den Kunden verrechnet. Der jeweils aktuelle Basiszinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht und ist unter www.oenb.at abrufbar. Zusätzlich werden im Falle von Zahlungsverzug ab dem Tag der Übergabe der Ware ebenfalls Zinseszinsen verrechnet.

5.6    Entstandene Mahn- und Inkassospesen sind durch den Kunden zu ersetzen. OENUM behält sich das Recht vor, für Mahnungen einen Pauschalbetrag iHv. 40€ zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 9,2% Verzugszinsen.

5.7    Aufrechnungen oder Zurückhaltungen von Zahlungen durch den Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine rechtskräftige, unbestrittene Gegenforderung vor.

5.8    Abweichende Zahlungsbedingungen können nur im Vorfeld und ausdrücklich schriftlich mit OENUM vereinbart werden. OENUM kann bestimmte Zahlungsarten ablehnen, wenn dies im Einzelfall aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei technischen Einschränkungen oder Sicherheitsbedenken hinsichtlich bestimmter Zahlungsmethoden oder bei eingeschränkter Verfügbarkeit durch den Zahlungsdienstleister.

5.9    Vom Kunden angegebene Zahlungswidmungen oder Verwendungszwecke auf Überweisungsbelegen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich, sofern sie nicht vorher mit OENUM abgestimmt wurden oder einer ordnungsgemäßen Zuordnung entgegenstehen.

6.    LIEFERBEDINGUNGEN & ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS

6.1    Die Lieferung vom Erfüllungsort erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden zum vereinbarten Liefertermin innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums. Während des Lieferzeitraums hat der Kunde für den Zugang und die Erreichbarkeit des Lieferorts zu sorgen. Besondere Lieferbedingungen (z. B. Zufahrtsbeschränkungen in Fußgängerzonen, Baustellen, technische Probleme, etc) müssen bei der Bestellung angegeben werden. 

6.2    Bei ungerechtfertigter Verweigerung der Annahme oder Abwesenheit des Kunden ist OENUM berechtigt, die Ware auf Gefahr des Kunden vor der Lieferadresse ohne weiteren Sicherungsaufwand abzustellen oder die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden zum Lager zurückzubringen und gegen zusätzliche Gebühr iHv. 10% des Rechnungsbetrags zzgl MwSt je angefangenem Monat einzulagern. 

6.3    Bei Annahmeverzug des Kunden behält sich OENUM das Recht vor, binnen 2 Wochen vom Vertrag ohne weitere Begründung zurückzutreten und die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an andere Kunden weiterzuverkaufen. In diesem Fall ist eine Manipulationsgebühr iHv 20% des Kaufpreises zzgl Umsatzsteuer sofort fällig. 

6.4    Bei Versandlieferung der Ware geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über – unabhängig davon, ob die Lieferung versandkostenfrei/frachtfrei erfolgt oder nicht. Lieferfristen sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich von OENUM schriftlich zugesichert. 

6.5    Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunde den Zustand und die Vollständigkeit der Ware zu überprüfen. Mit der Unterfertigung des Lieferscheins bestätigt der Kunde den einwandfreien Zustand und Vollständigkeit der Lieferung.

6.6    Erkennbare Mängel (zB. Transport- oder Bruchschäden, Fehlmengen, etc) sind umgehend auf dem Lieferschein zu vermerken und mit Unterfertigung zu bestätigen. Bei Versandlieferungen sind Transport- oder Bruchschäden sofort beim Empfang der Lieferung zu dokumentieren und OENUM sowie dem Transporteur innerhalb von 48 Stunden schriftlich anzuzeigen.

6.7    Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach der Entdeckung, schriftlich an OENUM mitzuteilen. Die Punkte 7.1ff gelten sinngemäß.

6.8    Aus Überschreitungen von Lieferzeiträumen oder Lieferterminen entstehen dem Kunden keine Ansprüche. Im Falle von Lieferbehinderungen, die von OENUM nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurden (zB. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen, etc), ist OENUM von der Lieferverpflichtung befreit. Nach Wegfall der Lieferbehinderung ist der Kunde zur Annahme verpflichtet. 

6.9    Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferungen und berechtigen OENUM zur Ausstellung von Teilrechnungen.x

7.    GEWÄHRLEISTUNG & MÄNGEL

7.1    Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Übergabe der Ware. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme bereits vorhanden war. Die Beweislastumkehr gem. §924 ABGB ist ausgeschlossen.

7.2    Etwaige Jahrgangsschwankungen, leichte Abweichungen bei Farbe, Geschmack oder Depotbildung stellen keinen Mangel dar. Individuelle geschmackliche Gründe, handelsübliche oder geringfügige Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Konsistenz, Größe, Geruch, Gewicht sowie altersbedingte Veränderungen von Geschmack, Farbe und Verpackung stellen keinen Mangel dar. 

7.3    Zusagen oder Erklärungen von OENUM über die Verwendbarkeit, besondere Eigenschaften oder besondere Qualitäten der Produkte und Leistungen sind stets unverbindlich und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, sofern diese nicht von OENUM vor Vertragsabschluss gesondert schriftlich zugesichert werden. 

7.4    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 3 Werktagen schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach Wahl von OENUM eine Ersatzlieferung oder Gutschrift. 

7.5    Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie eine Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche – insbesondere für entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden – sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

7.6    Die Kosten für Rücksendungen von mangelhaften Waren sind vom Kunden selbst zu tragen. Nach begonnener Verarbeitung oder begonnenem Verbrauch der gelieferten Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Austausch von Produkten stellt keine Anerkennung von behaupteten Mängeln dar.

7.7    Zwingende Voraussetzungen für die Reklamation und den Ersatz sind neben dem Rechnungsbeleg, auch die Rückgabe der nahezu vollen Flasche, sowie des Originalkorkverschlusses an OENUM. OENUM behält sich das Recht vor, reklamierte Flaschen analytisch und sensorisch zu prüfen.

Weinfehler

7.8    Wein ist ein Naturprodukt, dessen Entwicklung von zahlreichen Faktoren wie Jahrgang, Herkunft und Ausbauart beeinflusst wird. Daher sind leichte Abweichungen in Farbe, Geruch, Geschmack, Alkoholgehalt oder Füllstand sowie natürliche Trübungen, Depotbildung oder Weinstein (Weinsäurekristalle) produkttypisch und stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar. Diese Erscheinungen sind Ausdruck der Authentizität und Reife des Weins und beeinträchtigen weder die Qualität noch die Genießbarkeit, sofern kein objektiv feststellbarer Fehler (z. B. mikrobiologische Beeinträchtigung) vorliegt.

7.9    Als Mängel im Sinne der Gewährleistung gelten nachweisbare, objektive Weinfehler, insbesondere Korkfehler, mikrobiologische Fehler (z. B. Nachgärung, Essigstich) und objektive Fehlaromen (sofern nicht stilistisch bedingt). 

7.10    Ein nachweislicher Korkfehler wird von OENUM als Mangel anerkannt, sofern unverzüglich nach dem Öffnen der Flasche, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen, eine schriftliche Mitteilung an OENUM erfolgt.

Naturbelassene oder alternative Weine

7.11    Naturweine sind Weine, die sich durch einen besonderen Geschmack, Farbe und Trübung auszeichnen, und die mit herkömmlichen Weinen nicht vergleichbar sind. Bei Naturweinen sind Trübung, Sedimente, unfiltrierte Optik oder geschmackliche Abweichungen, auch wenn diese krass von konventionellen Weinen abweichen, produkttypisch und daher kein Mangel. Reklamationen aufgrund dieser Eigenschaften können von OENUM nicht akzeptiert werden, sofern kein objektiv feststellbarer Fehler, insbesondere Korkton, vorliegt. Objektive Fehlaromen können stilistisch bedingt sein.

Gereifte Weine (sog. „Altweine“) und Raritäten

7.13    Beim Kauf einzelner Altweine, gereifter Raritäten oder historischer Flaschen handelt es sich um sogenannte Einzelflaschenverkäufe, bei denen Zustand, Geschmack und Trinkbarkeit des Weins nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können. Diese Weine gelten als Sammlerstücke, deren Wert und Qualität wesentlich durch Alter, Herkunft und individuelle Lagerung bestimmt sind. OENUM kann für derartige Weine, die durchgängige einwandfreie Lagerung nicht garantieren. Selbst bei einwandfreier Lagerung können derartige Weine durch überschrittenes Lagerpotenzial ungenießbar werden.

7.14    Der Kunde erklärt sich beim Kauf ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich beim Kauf von gereiften Weinen und Raritäten um einen Glücksvertrag im Sinne der §§ 1267 ff ABGB handelt. Der tatsächliche Zustand des Weins, insbesondere dessen Genießbarkeit, ist zum Zeitpunkt des Kaufes objektiv nicht überprüfbar und ist auch OENUM nicht mit Sicherheit bekannt. Daher gelten altersbedingte Veränderungen wie Farb- oder Füllstandabweichungen, ausgeprägte Reifearomen oder beschädigte Etiketten nicht als Mangel, sofern sie dem Alter der Flasche entsprechen oder der Kunde im Voraus darüber aufgeklärt wurde. Die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher bleibt in allen übrigen Fällen unberührt, insbesondere bei nachweislich fehlerhafter Lieferung.

7.15    OENUM übernimmt für Altweine keine Haftung für Fehler eines Weines, welche dessen Ungenießbarkeit zur Folge haben, insbesondere auch nicht für Korkfehler oder ähnliche Lagerfehler, die über mehrere Jahre während der Lagerung entstehen können. Da es sich bei Raritäten und Altweinen in der Regel um Einzelstücke handelt, ist ein Umtausch mangels Verfügbarkeit nicht möglich. 

8.    KOMMISSIONS- UND RETOURWAREN

8.1    Kommissionsgeschäfte bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Vereinbarungen dazu sind unverbindlich begründen keinen Rechtsanspruch.

8.2    OENUM nimmt, mit Ausnahme von Kommissionsgeschäften, keine mangelfreie Ware zurück. Es liegt jedoch im Ermessen von OENUM mangelfreie Ware aus Kulanz zurückzunehmen („Retourware“). OENUM entscheidet immer im Einzelfall, ob Ware aus Kulanz zurückgenommen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kunden für gegenwärtige und zukünftige Rücknahmen mangelfreier Ware. 

8.3    Kommissions- und Retourware kann nur originalverpackt und in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand von OENUM zurückgenommen werden. Der wiederverkaufsfähige Zustand setzt insbesondere die dunkle, geruchsneutrale Lagerung bei konstant kühlen Temperaturen sowie die gänzliche Unversehrtheit von Verschlüssen und Etiketten voraus. Die Beurteilung des wiederverkaufsfähigen Zustands liegt im Ermessen von OENUM.

8.4    Ware, die nicht im wiederverkaufsfähigen Zustand retourniert wird oder bei fremden Dritten erworben wurde, wird von OENUM nicht angenommen und diese auf Kosten des Kunden zurückgesendet oder auf dessen Kosten entsorgt. In diesem Fall hat der Kunde keine Ersatz- oder Rückforderungsansprüche.  

8.5    Die Rücknahme von Kommissions- und Retourware durch OENUM erfolgt unter Vorbehalt einer nachgelagerten Kontrolle und Erfassung. Eine Zählung der Ware durch OENUM im Zuge dieser Kontrolle gilt vom Kunden als anerkannt.

9.    VINOCATERING & VERANSTALTUNGEN

9.1    OENUM bietet Firmenkunden die Möglichkeit, für Veranstaltungen Weine in größeren Mengen gegen Entgelt zu bestellen. Je nach Vereinbarung sind davon die Lieferung und ggf. Rückholung, die Bereitstellung auf Kommission und optionale Zusatzleistungen (z. B. Gläserverleih, Beratung, Personal) umfasst.

9.2    Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Flaschen sorgfältig zu lagern und etwaige Bruchschäden oder Fehlmengen unverzüglich bei oder nach Lieferung zu melden. OENUM haftet nicht für Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Lagerung oder Verwendung beim Kunden entstehen.

9.3    Nach Absprache kann OENUM ungeöffnete, unbeschädigte Flaschen in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand zurücknehmen. Dies gilt nicht für Sonderbestellungen oder individualisierte Produkte, abgelaufene oder angebrochene Flaschen, Flaschen mit beschädigtem Etikett oder Verschluss. Sinngemäß gelten die Bestimmungen für Kommissions- und Retourware.

9.4    Die Rücknahme erfolgt freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung, unter Gutschrift oder Teilerstattung nach Vereinbarung. 

9.5    Bei Stornierung durch den Kunden innerhalb folgender Fristen gelten folgende Regelungen:
bis 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin    kostenfreie Stornierung möglich.
13 bis 7 Tage vor dem Liefertermin    50 % des vereinbarten Entgelts sind als Aufwandspauschale zu leisten
Weniger als 6 Stunden vor Lieferung    100 % des Entgelts werden fällig.

1.1    Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Ausschank an unter 18-Jährige erfolgt und dass bei öffentlichen Veranstaltungen alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. OENUM haftet nicht für Verstöße, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

10.    VERMIETUNG & LEIHWEISES ZURVERFÜGUNGSTELLEN VON INVENTAR

10.1    Bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung von Inventar hat der Kunde die damit verbundenen Nebenkosten (insbesondere Lagerung und Lieferung des Inventars, Anfahrtspauschalen, Reinigungskosten, etc) zu tragen.

10.2    Das Inventar ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten zu erhalten.

10.3    Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für jede Beschädigung und Untergang des Inventars. Neben Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungskosten wird im Schadensfall eine zusätzliche Manipulationsgebühr iHv. € 50, - verrechnet.

10.4    Im Falle von Verstößen gegen diese Bedingungen behält sich OENUM das Recht vor, die Vermietung bzw. Leihe nach eigenem Ermessen zu beenden. Das Inventar ist auf Kosten des Kunden gereinigt und vollständig zur Abholung durch OENUM bereitzuhalten.

11.    RÜCKTRITT & HAFTUNG

11.1    OENUM haftet gegenüber Unternehmern nicht für Schäden in Fällen leichter Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Kunden zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach §1298 ABGB ist ausgeschlossen und die Haftung mit 10% des Kaufpreises begrenzt. 

11.2    Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. 

11.3    Schadenersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

11.4    Ein Regressanspruch des Kunden nach §933b ABGB („Händlerregress“) ist ausgeschlossen.

11.5    Ein Regressanspruch des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) ist ausgeschlossen, es sei denn es kann von einem anspruchsberechtigten Kunden nachgewiesen werden, dass der Fehler in der Sphäre von OENUM verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

11.6    Ausgenommen gesetzlicher Gewährleistungspflichten gibt OENUM gibt keine eigenen Garantien. Für verbilligte Ware oder als solche gekennzeichnete Ausschussware, (Lager-)Abverkaufsware oder Musterware wird von OENUM keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

11.7    Übermittelte Bestellungen oder andere Erklärungen unter Verwendung von digitalen Formularen oder per E-Mail müssen fehlerfrei bei OENUM einlangen. Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Kunden.

11.8    OENUM behält sich vor, bei digitalen Fehlfunktionen oder Verarbeitungsfehlern durch geeignete Mittel die Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und eine erneute Übermittlung anzuregen.

12.    DATENSCHUTZ & VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

12.1    OENUM verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden ohne dessen Einwilligung an Dritte weiter, ausgenommen OENUM ist aufgrund gesetzlicher Bestimmung, behördlicher Anordnung zur Weitergabe berechtigt oder verpflichtet.

12.2    Personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsdaten), die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegeben werden, werden zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags, für die Buchhaltung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (z. B. rechtliche Ansprüche, IT-Sicherheit) verarbeitet.

12.3    Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, zB an Versanddienstleister oder Zahlungsanbieter.


12.4    Sämtliche der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Informationen unterliegen der beidseitigen Verschwiegenheitspflicht und dürfen nur in gesetzlichen Ausnahmefällen offengelegt werden.

13.    ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND

13.1    Erfüllungsort ist die Geschäftsanschrift von OENUM. Die Vertragssprache ist Deutsch. 

13.2    Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und den Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

13.3    Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien. 

13.4    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Sinngemäß gilt dies auch für Lücken in diesen AGB.

13.5    Änderungen sowie Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind jedenfalls ungültig.